Die Geschäftsstelle für die Altersberichte der Bundesregierung unterstützt die von der Regierung jeweils eingesetzte Kommission zur Erstellung der Altersberichte der Bundesregierung inhaltlich und organisatorisch.
Zur kontinuierlichen Unterstützung alterspolitischer Entscheidungsprozesse hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung 1994 aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen Altersbericht vorzulegen. Zu diesem Zweck beruft die Bundesregierung jeweils ehrenamtlich tätige Sachverständigenkommissionen, die mit unabhängigen Experten und Expertinnen besetzt werden. Die Sachverständigenkommission erstellt in rund zweijähriger Arbeit ihr Gutachten.
Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Zehnten Altersberichts der Bundesregierung hat am 22. September 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Elf Expertinnen und Experten aus Gerontologie, Geragogik, Sozialwissenschaft und Psychologie, wurden von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, beauftragt, bis zum Frühjahr 2027 einen Bericht zum Thema „Bildung und Lernen im Alter“ zu erarbeiten.
Eine Webseite zum Zehnten Altersbericht ist in Arbeit.
Mehr zum Neunten Altersbericht sowie vorherigen Altersberichten finden Sie auf https://www.neunter-altersbericht.de.
Beteiligte Personen und Kontaktdaten
Leiter
Stellvertretende Leiterin
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Sachbearbeiterin
Studentische Mitarbeiterin