Erklärung zur Barrierefreiheit
Es geht um diese Internet-Seite: www.dza.de
Für diese Internet-Seite ist das Deutsche Zentrum für Altersfragen zuständig.
Es gibt ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz.
In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.
Die Regeln dazu stehen in einer Verordnung.
Diese Verordnung heißt:
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.
Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind leider noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seite gut lesen können.
Aber: Das ist viel Arbeit.
Darum wird das einige Zeit dauern.
1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei
- Videos:
Eine Beschreibung der Videos fehlt.
Das heißt:
Es gibt keinen Text zum Lesen. - Farben:
Manche Inhalte können Menschen mit Farb-Blindheit schlecht erkennen.
Denn der Kontrast von einigen Farben ist gering. - Blinde Menschen nutzen ein EDV-Programm zum Lesen von
Texten im Internet.
Das Programm kann einige Elemente und Texte der Seite nicht erkennen. - Es gibt einen Erklärfilm mit Gebärden-Sprache.
Hier kann man ihn sich ansehen: https://www.dza.de/gebaerdensprache-und-leichte-sprache/erklaerfilm/erklaerfilm-mit-gebaerdensprache
2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Internet-Seite ist von dieser Stelle auf Barriere-Freiheit geprüft worden:
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik.
Der Bericht ist vom 31.03.2023.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt und selbst geschrieben.
Das haben wir am 30. November 2020 getan.
3. Information an uns
Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile, die nicht barrierefrei sind?
Oder Sie möchten nicht barrierefreie Inhalte wissen?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
Wir helfen Ihnen dann weiter.
Das ist unsere E-Mail-Adresse: dza-berlindzade
4. Schlichtungs-Verfahren
Vielleicht haben Sie uns ein Problem gemeldet.
Aber wir haben das Problem nicht gelöst oder schlecht gelöst.
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Schlichtungs-Stelle
beim Behinderten-Beauftragten der Bundesregierung.
Dort bekommen Sie Unterstützung bei Ihrem Problem mit uns.
Die Unterstützung kostet kein Geld.
Das ist die Adresse:
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Schlichtungsstelle
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18527 2805
E-Mail: infoschlichtungsstelle-bggde