D80+ Datennutzung

Wenn Sie die Daten des D80+ für Sekundäranalysen nutzen möchten, füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig aus - Sie erhalten eine Kopie Ihrer Angaben per Email.

Hinweis: Das Antragsformular wird erst im 2. Quartal 2023 aktiv geschaltet, sobald das FDZ die D80+ Daten für die wissenschaftliche Nutzung freigibt.

Es sind ausschließlich Anträge zulässig, wenn die Daten für wissenschaftliche Forschung ohne gewerblichen Zweck genutzt werden sollen. Wissenschaftler:innen an Hochschulen und öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen sowie Hochschulabsolvent:innen und Studierende für Qualifikationsarbeiten zur Erlangung eines akademischen Abschlusses (ab Masterarbeit) können einen Nutzungsantrag stellen. Sollte das FDZ die Zugehörigkeit der Antragstellenden zu öffentlich geförderten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen nicht ohne weiteres nachvollziehen können, werden eventuelle zusätzliche Nachweise erbeten (z.B. Immatrikulationsbescheinigungen für Qualifikationsarbeiten). Für Bachelorarbeiten ist der Nutzungsantrag durch das betreuende Hochschulmitglied zu stellen. Sollen die beantragten Daten für die Lehre eingesetzt werden, sind spezifische Modifizierungen notwendig. Diese werden im Datennutzungsvertrag näher ausgeführt.

Ist Ihr Antrag zulässig, setzt das FDZ-DZA einen Datennutzungsvertrag auf, den Sie in zweifacher Ausfertigung per Post erhalten.

Sobald wir ein von Ihnen unterschriebenes Vertragsexemplar zurück erhalten, stellen wir Ihnen die angeforderten Daten zur Verfügung. Sie erhalten einen Benutzernamen mit Passwort, mit dem Sie Zugang zum geschützten Downloadbereich der Website des FDZ-DZA haben. Dort können Sie die gewünschten Daten einsehen und herunterladen.