Neunter Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht
Ungleichheit und Ausgrenzung verringern, Ageismus bekämpfen – Teilhabechancen verbessern
Die Bundesregierung hat heute den Neunten Altersbericht mit dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ veröffentlicht.
In Zeiten tiefgreifender sozialer Transformationen und herausfordernder Krisen ist es erforderlich, die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen im Blick zu behalten und gegebenenfalls zu sichern oder zu verbessern. Die Neunte Altersberichtskommission hat deshalb in ihrem Bericht die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen älterer Menschen in Deutschland dargestellt und untersucht, ob gesellschaftliche Teilhabe für alle älteren Menschen in gleichem Maße möglich ist. Als Facetten von Teilhabe werden im Neunten Altersbericht insbesondere die materielle Lage, Erwerbsarbeit und Sorgearbeit, gesellschaftliche Partizipation, Wohnen und Sozialraum, soziale Eingebundenheit sowie die gesundheitliche Versorgung älterer Menschen betrachtet. Der Bericht zeigt, dass Teilhabechancen sozial ungleich verteilt sind. Vor allem wenn mehrere Merkmale sozialer Ungleichheit zusammenwirken (Intersektionalität), kann dies im individuellen Fall zu gravierenden Benachteiligungen führen. Vor diesem Hintergrund werden unter anderem die Lebenssituationen älterer Menschen mit Migrationsgeschichte und älterer LSBTI*-Personen betrachtet.
Außerdem geht die Kommission in ihrem Bericht den Ursachen und Erscheinungsformen von Altersdiskriminierung nach. Sie möchte mit ihrem Beitrag für ageistisches Denken und Handeln sensibilisieren und ageistische Strukturen in Frage stellen. Insgesamt zeigt sich, dass eine teilhabeorientierte Politik für ein gutes Leben im Alter nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie verschiedene für das Leben im Alter bedeutsame Politikfelder umfasst und aufeinander abstimmt. Die Kommission skizziert deshalb Grundzüge einer ressortübergreifenden, verschiedene Handlungsfelder integrierenden Politik für ein gutes Leben im Alter.
Der Bericht macht deutlich, dass eine besondere Aufmerksamkeit für sozial benachteiligte Gruppen erforderlich ist, um gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für alle älteren Menschen sicherzustellen. Die Neunte Altersberichtskommission leitet aus ihrem Bericht 31 Empfehlungen ab und schlägt zahlreiche Maßnahmen vor, die zu einem guten Altwerden in Zeiten des Wandels und multipler Belastungen beitragen können.
Die Empfehlungen der Kommission sind im Neunten Altersbericht nachzulesen, der in Kürze über www.neunter-altersbericht.de heruntergeladen oder bestellt werden kann. Auf www.neunter-altersbericht.de finden Sie auch weitere Informationen über den Neunten Altersbericht und über die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Neunten Altersberichts.
Die am Deutschen Zentrum für Altersfragen angesiedelte Geschäftsstelle für die Altersberichte der Bundesregierung hat die Arbeit der Neunten Altersberichtskommission unterstützt und begleitet.
Die Altersberichterstattung der Bundesregierung
In jeder Legislaturperiode beruft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Namen der Bundesregierung eine wissenschaftliche Sachverständigenkommission und beauftragt sie mit der Erstellung eines Berichts zu einem vorgegebenen, seniorenpolitisch relevanten Thema. Die unabhängige Sachverständigenkommission erarbeitet in rund zweijähriger Arbeit ihren Bericht und übergibt ihn dem BMFSFJ. Unter der Federführung des BMFSFJ erstellt dann die Bundesregierung eine Stellungnahme zum Bericht der Sachverständigenkommission. Der Kommissionsbericht und die Stellungnahme der Bundesregierung ergeben zusammen den Altersbericht der Bundesregierung und werden als Bundestags-Drucksache veröffentlicht.
Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Neunten Altersberichts der Bundesregierung (die Neunte Altersberichtskommission) wurde am 22. Juli 2022 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, berufen. Am 11. Juli 2024 übergaben die elf Expert*innen aus Psychologie, Sozialwissenschaft, Gerontologie, Gesundheitswissenschaft und Sozialpolitik der Bundesministerin ihren Bericht. Am 8. Januar 2025 verabschiedete das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission und der Neunte Altersbericht konnte noch am selben Tag der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
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