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Gleiche Erbchancen für Frauen und Männer? Zur geschlechtsspezifischen Bedeutung von Erbschaften für die Alterssicherung

Gender-Gaps gibt es in vielen Bereichen der materiellen Sicherung: neben dem Pay-Gap und dem Wealth-Gap ist auch der Pension-Gap mit Nachteilen für Frauen verbunden. Eine Gruppe von Wissenschaftler*innen verschiedener Einrichtungen aus der Altersforschung – darunter Alberto Lozano Alcántara vom Deutschen Zentrum für Altersfragen – hat nun untersucht, ob ein Gender-Gap auch für Erbschaften vorliegt und ob dies eine Auswirkung auf die Alterssicherung von Frauen und Männern hat. Die Ergebnisse zeigen: Im Untersuchungszeitraum von 2002 – 2017 lag kein Gender-Inheritance-Gap zuungunsten der Frauen vor. 7,7 Prozent der Frauen und 6,9 Prozent der Männer hatten geerbt. Der Großteil der Frauen erhält, ebenso wie der Großteil der Männer, jedoch entweder überhaupt keine Erbschaften oder nur geringe Beträge. Und von den Erbenden erhält lediglich eine kleine Minderheit größere Beträge, so dass der Beitrag zur Alterssicherung bei Frauen zwar etwas höher liegt, aber insgesamt gering ausfällt.

Vogel, C., Baresel, K., Eulitz, H., Fachinger, U., Grabka, M.M., Halbmeier, C., Künemund, H., & Lozano Alcántara, A. (2021): Gleiche Erbchancen für Frauen und Männer? Zur geschlechtsspezifischen Bedeutung von Erbschaften für die Alterssicherung. In: Deutsche Rentenversicherung 3/2021, S. 236-251.

Die zentralen Befunde auf Datengrundlage des Sozioökonomischen Panels (SOEP):

Erbchancen

  • Frauen haben geringfügig häufiger eine Erbschaft erhalten als Männer. Im Zeitraum 2002 bis 2017 haben 7,7 Prozent aller erwachsenen Frauen und 6,9 Prozent aller erwachsenen Männer geerbt, der Geschlechterunterschied dieser Erbquoten ist statistisch aber nicht signifikant.
  • Die geerbten Beträge sind sehr ungleich verteilt, dies gilt gleichermaßen für Frauen und Männer: Die inflationsbereinigte Erbsumme beläuft sich dabei im Mittel auf rund 88000 Euro bei Frauen und auf rund 79000 Euro bei Männern. Erbinnen erhalten somit im Schnitt leicht höhere Erbschaften als Erben, statistisch signifkant ist dieser Geschlechterunterschied allerdings nicht.
  • Der Durchschnittswert ist von besonders hohen Extremwerten beeinflusst, der Median fällt gegenüber dem Mittelwert deutlich geringer aus. Die Hälfte der begünstigten Frauen hat demnach weniger als 33000 Euro geerbt, die Hälfte der begünstigten Männer weniger als 30000 Euro.
  • Sehr große Erbschaften sind recht selten, nur wenige Erbinnen und Erben erhalten sehr hohe Beträge: Von den begünstigten Frauen wie auch den begünstigten Männern erhalten nur rund fünf Prozent Erbschaften von mehr als 380000 Euro. Weniger als ein Prozent der Erbinnen und Erben erhält 1 Million Euro oder mehr. Die Erbchancen von Frauen und Männern sind damit in etwa gleich.
  • Erbschaften erhalten Personen vor allem ab einem höheren Alter von 55 und mehr Jahren. Hierbei zeigen sich kaum Geschlechterunterschiede zwischen Erbinnen und Erben in den verschiedenen Altersgruppen. Von den Frauen und Männern der Altersgruppe 55 bis 64 Jahre haben jeweils gut 12 Prozent in den vergangenen 15 Jahren eine Erbschaft erhalten, dies könnte somit für diese Gruppe zur Alterssicherung beitragen. Lediglich Frauen ab 75 Jahren erben zu etwas höheren Anteilen als Männer dieser Altersgruppe.

Relevanz für die Alterssicherung

Im Vergleich von Personen ab einem Alter von 55 Jahren mit und ohne Rentenbezug aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV):

  • Es zeigen sich wieder ähnliche Erbquoten sowohl von Frauen (12,6 Prozent) und Männern (11,8 Prozent) ohne Rentenbezug, wie auch bei jenen, die bereits Rente beziehen (8,6 Prozent der Frauen und 8,0 Prozent der Männer). Die Erbquoten bei den Personen mit Rentenbezug fallen niedriger aus – zum Teil, weil diese schon vor dem untersuchten Zeitraum Erbschaften von der Elterngeneration erhalten hatten.
  • Männer, die noch keine Rente beziehen und ein Einkommen von unter 1000 Euro erzielen, haben eine Erbquote von 5,9 Prozent, bei einem Einkommen von 2500 Euro und mehr sind es aber 15,4 Prozent. Bei den Männern entspricht dies dem bekannten Muster – je höher die individuellen Einkommen, desto höher die Erbquoten. Bei den Frauen jedoch liegen diese Anteile bei 11,5 und 13,3 Prozent. Der Zusammenhang zwischen Höhe der individuellen Einkommen und Erbquoten ist weniger stark ausgeprägt. Frauen erzielen geringere Einkommen als Männer: Von den Frauen haben 39 Prozent ein individuelles Einkommen bis unter 1000 Euro, von den Männern lediglich 13,6 Prozent. Erbschaften haben für Frauen mit geringeren individuellen Einkommen eine vergleichsweise höhere Bedeutung – nicht nur aufgrund der höheren Erbquoten, sondern auch weil die jeweiligen Erbsummen auf geringere Einkommen treffen und dieser Vermögenszufluss bei kleinen Einkommen eine relativ stärkere Verbesserung darstellt.
  • Die meisten Personen im Alter ab 55 Jahren leben nicht allein. Bei der Differenzierung nach äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommen ist der Unterschied zwischen Frauen und Männern gering. Über die Einkommensgruppen hinweg variiert die Erbquote bei Personen ohne Rentenbezug zwischen 5,3 und 17,7 Prozent bei den Männern, bei den Frauen zwischen 6,3 und 14,5 Prozent.
  • Bezogen auf das individuelle Ausgangsnettovermögen vor Erbschaftserhalt beträgt die Erbsumme im mittleren Fall 48 Prozent des Ausgangsvermögens, bei Erben 41 Prozent und bei Erbinnen 53 Prozent (Frauen haben im Schnitt geringere Ausgangsvermögen). Frauen und Männer haben also gleiche Erbchancen und erhalten gleiche Erbsummen. Auch der Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen zeigt sich in gleicher Weise, da die Erbschaften aber bei Frauen auf geringere Ausgangsvermögen treffen, haben sie eine relativ höhere Bedeutung für Erbinnen.

 


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