Die Auswertung der Daten zeigt, dass im Jahr 2017 im jüngeren Rentenalter (64 – 74 Jahre) noch jede fünfte Person erwerbstätig war, ein Drittel davon als Selbständige. Im höheren Rentenalter von 75 bis 85 Jahren waren nur noch rund vier Prozent erwerbstätig, davon zwei Drittel selbstständig.
Für die weitere differenzierte Betrachtung wurden aus Fallzahlgründen die Daten des Jahres 2014 verwendet.
Der Männeranteil ist im Vergleich mit abhängig Beschäftigten dieser Altersgruppe höher, auch das Bildungsniveau der Selbstständigen ist höher als das der abhängig Beschäftigten in diesem Alter.
Es zeigt sich, dass es sich bei den Selbstständigen im Rentenalter mehrheitlich (60%) um Personen handelt, die ihre Tätigkeit über das 64. Lebensjahr hinaus fortgesetzt haben. Damit ist die fortgesetzte berufliche Selbstständigkeit deutlich weiter verbreitet als die Neuaufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Übergang in den Ruhestand, und es kann derzeit mehrheitlich von einer hohen biographischen Kontinuität bezüglich der Tätigkeitsform ausgegangen werden.
- 37 Prozent aller Selbständigen setzten ihre frühere Tätigkeit im Vollzeitumfang (im Durchschnitt mit 43,3 Stunden) fort. Dabei handelt es sich zu einem Drittel um Führungskräfte, d.h. Vorstand oder Geschäftsführende eines Unternehmens.
- Ebenfalls fortgesetzt selbständig, aber mit einer reduzierten Arbeitszeit von durchschnittlich 11,8 Stunden, waren weitere 23 Prozent aller Selbständigen. Unter ihnen befinden sich überdurchschnittlich viele nicht-akademisch Tätige in technischen und nicht-technischen Berufen.
- Eine zeitlich umfängliche Tätigkeit (im Durchschnitt 38,1 Stunden) neu begonnen haben nur sechs Prozent aller Selbständigen im Rentenalter.
- Und ein Drittel (34%) wurde zwar neu selbstständig, übte diese Tätigkeit jedoch nur unregelmäßig oder in geringem zeitlichen Umfang aus (8,7 Std. im Schnitt). Die „neuen“ - erst im Ruhestandsalter - Selbständigen sind häufig in akademischen Berufen tätig.
Der Großteil der Selbstständigen im Rentenalter bezieht bereits Alterssicherungsleistungen.
Insgesamt haben Selbstständige im Durchschnitt ein deutlich höheres Einkommen als die im Rentenalter abhängig Beschäftigten. Eine Ausnahme mit einem eher durchschnittlichen Einkommen bilden diejenigen, die ihre Selbständigkeit mit reduziertem Umfang fortgesetzt haben. Diese Gruppe gibt auch häufiger als die anderen finanzielle Motive für die Erwerbstätigkeit an. Dies deutet darauf hin, dass eine als nicht ausreichend empfundene Alterssicherung für einen Teil der Selbstständigen durchaus eine Rolle für die Fortführung oder Neuaufnahme ihrer Tätigkeit nach dem Rentenbeginn spielt.
Insgesamt überwiegen aber bei den Selbstständigen mehr noch als bei den abhängig Beschäftigten im Ruhestand andere Motive, wie die Freude an der Arbeit, der Wunsch nach einer sinnvollen Aufgabe und der Kontakt zu anderen Menschen. Plausibel ist auch, dass ein Mix aus vorliegenden finanziellen und nicht-finanziellen Motiven die Wahrscheinlichkeit erhöht, auch im Rentenalter noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Engstler, H., Simonson, J., & Vogel. C. (2020). Die Vielfalt der selbstständigen Erwerbstätigkeit im Rentenalter zwischen biographischer Kontinuität und Neuanfang – Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys (DEAS). In: Selbstständige Erwerbstätigkeit und Erwerbskarrieren in späteren Lebensphasen. F. Frerichs und U. Fachinger. Wiesbaden, Springer VS.