Neue Veröffentlichung |

Kostenerstattungen, Geldzahlungen und Sachzuwendungen für die freiwillige Tätigkeit

Im freiwilligen Engagement können zum einen Zahlungen im Sinne einer Kostenerstattung geleistet werden, die dem Ausgleich erbrachter Auslagen dienen. Zum anderen können Zahlungen in Form materieller oder geldwerter Leistungen (Geldzahlungen beziehungsweise Sachzuwendungen) getätigt werden, die häufig einen Zugewinn für Personen bedeuten. Die Geldzahlungen und Sachzuwendungen im freiwilligen Engagement können als Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung für das geleistete Engagement verstanden werden.

Kelle, N., Karnick, N., & Romeu Gordo, L. (2021): Kostenerstattungen, Geldzahlungen und Sachzuwendungen für die freiwillige Tätigkeit. In: Simonson, J., Kelle, N., Kausmann, C., & Tesch-Römer, C. (Hrsg.) Freiwilliges Engagement in Deutschland – Der Deutsche Freiwilligensurvey 2019, S. 214-228, Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen

Kernaussagen:

  • Bei der Ausübung der freiwilligen Tätigkeit entstehen fast der Hälfte aller Engagierten Kosten. Im Rahmen ihrer freiwilligen Tätigkeit entstehen Männern anteilig häufiger Kosten als Frauen. Anteilig am häufigsten entstehen Personen mit hoher Bildung sowie der Gruppe der 50- bis 64-Jährigen Kosten für ihre freiwillige Tätigkeit.
  • Eine Kostenerstattung ist für weniger als die Hälfte der Engagierten möglich, denen Kosten bei der Ausübung ihrer freiwilligen Tätigkeit entstehen. Dabei machen nur knapp 16 Prozent dieser Engagierten von einer Kostenausstattung Gebrauch.
  • 2019 erhält ein gutes Fünftel der Engagierten Geldzahlungen sowie Sachzuwendungen für die freiwillige Tätigkeit. Zwischen 1999 und 2009 sind die Anteile an Engagierten, die Geldzahlungen sowie Sachzuwendungen bekommen, etwas gestiegen. Im Trendvergleich zwischen 2009 und 2019 bleiben die Geldzahlungen sowie Sachzuwendungen auf demselben Niveau.
  • Junge Engagierte erhalten anteilig für ihre freiwillige Tätigkeit im Vergleich zu den anderen Altersgruppen mit Abstand am häufigsten Sachzuwendungen. Die Altersgruppen der 50- bis 64-Jährigen und der 65-Jährigen und Älteren erhalten hingegen anteilig häufiger Geldzahlungen als die jüngeren Altersgruppen. Für ihre freiwillige Tätigkeit erhalten Männer anteilig häufiger Geldzahlungen als Frauen.
  • Zwischen den Engagementbereichen zeigen sich große Unterschiede hinsichtlich der Geldzahlungen sowie Sachzuwendungen in der freiwilligen Tätigkeit. Anteilig am häufigsten werden Geldzahlungen und Sachzuwendungen in den Bereichen Justiz und Kriminalitätsprobleme, Unfall- oder Rettungsdienst oder freiwillige Feuerwehr sowie Politik und politische Interessenvertretung getätigt; anteilig am seltensten in den Bereichen Umwelt, Naturschutz oder Tierschutz sowie Schule und Kindergarten.


Zurück