Neues aus dem DZA |

Altersgrenze für Notar*innen

Ein 71-jähriger Jurist aus Nordrhein-Westfalen hat gegen die Altersgrenze von 70 vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. In dem Verfahren wurden verschiedene Expert*innen um Stellungnahmen gebeten, so auch das Deutsche Zentrum für Altersfragen. Die Stellungnahme des DZA zur Frage „Wie entwickelt sich nach den Erkenntnissen der empirischen Altersforschung die Berufsfähigkeit ab einem Lebensalter von 70 Jahren, insbesondere bezogen auf Berufe, deren Ausübung eine hohe kognitive Leistungsfähigkeit voraussetzt (hier: Notarberuf)?“ ist hier  nachzulesen.

 

 


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