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Geschäftsstelle Altenbericht

Zur kontinuierlichen Unterstützung altenpolitischer Entscheidungsprozesse hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung 1994 aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen Altenbericht vorzulegen. Zu diesem Zweck beruft die Bundesregierung jeweils ehrenamtlich tätige Sachverständigenkommissionen, die mit unabhängigen Experten und Expertinnen besetzt werden. Die Sachverständigenkommission erstellt in rund zweijähriger Arbeit ihr Gutachten. Zur Unterstützung ihrer Arbeit holt diese Kommission schriftliche Expertisen von anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein, die später in den so genannten Expertisenbänden zum Altenbericht veröffentlicht werden. Die Bundesregierung fügt dem Sachverständigenbericht ihre Stellungnahme bei und übergibt beide Teile gemeinsam als "Altenbericht" dem Parlament und der Öffentlichkeit.

Die Geschäftsstelle der Sachverständigenkommissionen zur Erstellung der Altenberichte der Bundesregierung ist seit 1995 am Deutschen Zentrum für Altersfragen angesiedelt. Innerhalb des DZA bildet die Geschäftsstelle einen eigenen Schwerpunkt im Rahmen des satzungsgemäßen Aufgabengebietes der Politikberatung. Die Aufgabe der Geschäftsstelle der Sachverständigenkommission ist es, die Kommission so zu unterstützen, dass diese ihren Berichtsauftrag umfassend und fristgerecht erfüllen kann. Dazu übernimmt die Geschäftsstelle ein breites Arbeitsspektrum. Dieses reicht vom Führen der administrativen Geschäfte und der Organisation der Kommissionsarbeit über die wissenschaftliche Zu- und Mitarbeit bis zur Abfassung eigener Beiträge zum Sachverständigenbericht, der redaktionellen und technischen Aufbereitung der Altenberichte und der Herausgabe der Materialienbände. Auch die Beantwortung von Anfragen von Journalisten und der interessierten Öffentlichkeit zu den Altenberichten gehört zu den Aufgaben der Geschäftsstelle.

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