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Benutzungsordnung der DZA-Bibliothek

  1. Die Präsenz- und Freihandbibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen ist eine institutsinterne Spezialbibliothek. Sie dient vorrangig wissenschaftlichen Zwecken. Die fachliche Informationsversorgung erfolgt durch ein Spektrum von digitalen und konventionellen Dienstleistungsangeboten.
  2. Die Bibliothek ist für die DZA-Mitarbeiter/innen jederzeit frei zugänglich ist. Externe Besucher/innen können sie zu den bekannt gegebenen Öffnungszeiten unentgeltlich, ohne Leseausweis, nutzen. In begründeten Ausnahmefällen ist der Zugang außerhalb der Öffnungszeiten möglich, muss aber im Vorhinein mit der Leitung der Bibliothek abgestimmt werden. Kontaktformular der Bibliothek
  3. Die DZA-Mitarbeiter/innen erkennen die Benutzungsordnung durch ihre Unterschrift an.
  4. Die Nutzung der Bibliothek durch externe Besucher/innen ist die Anmeldung vor Ort bei dem Bibliothekar bzw. seiner Vertreterin sowie der Eintrag in das Gästebuch erforderlich. Dadruch wird die Benutzungsordnung anerkannt. Die Anmeldung für Gruppen ab 6 Personen ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin, erforderlich. Bibliotheksführungen für Gruppen sind außerhalb der Öffnungszeiten am Montag und Freitag möglich. Kontaktformular Bibliothek
  5. Die Benutzer/innen sind verpflichtet, das Urheberrecht einzuhalten.
  6. Die Bestände dürfen nur von den DZA-Mitarbeiter/innen ausgeliehen werden. Die Ausleihe und die Rückgabe der Medien sind dem Bibliothekar oder seiner Vertreterin mitzuteilen. Fachzeitschriften (ungebundene und gebundene Hefte) dürfen nicht ausgeliehen werden. Die Dauer der Ausleihe wird nicht reglementiert. Alle Mitarbeiter/innen erhalten einmal im Jahr, jeweils Ende Januar, eine Information über die ausgeliehenen Medien. Die DZA-Mitarbeiter/ innen müssen die ausgeliehenen Medien auf vorherige Anfrage den Kolleg/innen zugänglich machen. Die Ausleihen dürfen nicht mit nach Hause genommen werden. Die DZA-Mitarbeiter/innen haften für die ausgeliehenen Medien. Die Ausleihen sind vor dem Ausscheiden aus dem DZA an die Bibliothek zurückzugeben.
  7. Eine Ausleihe der Bestände für externe Benutzer/innen ist prinzipiell nicht möglich, auch nicht zum Wochenende. Eine Kopiermöglichkeit ist gegeben. Eine Kopie bzw. ein Ausdruck kostet 0,05 Euro.
  8. Die Nutzung des Internets auf den Bibliotheks-PCs und über den WLAN-Zugang dient allein der wissenschaftlichen Recherche. Die Benutzer/innen sind für geeignete Schutzmaßnahmen auf ihren mobilen Endgeräten selber verantwortlich (Virenscanner, Firewall, Updates). Eine Haftung für eventuelle Schäden bei Verwendung des WLAN-Internetzugangs wird vom DZA ausgeschlossen.
  9. Die Wissenschaftler/innen des DZA verpflichten sich, der DZA-Bibliothek ein Exemplar jeder neuen Publikation kostenlos abzuliefern. Diese kann auch in Form einer Kopie oder als Volltext geliefert werden.
  10. Taschen sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufzubewahren. Für Garderobe und verlorengegangene Gegenstände wird nicht gehaftet.
  11. Die Bestände der Bibliothek sind pfleglich zu behandeln und vor Verlust,  Beschmutzung oder Beschädigung zu bewahren. Essen und Trinken an den PC-Arbeitsplätzen sind untersagt. Rauchen ist im gesamten Bibliotheksbereich nicht erlaubt.
  12. Die Handybenutzung ist in den Bibliotheksräumen nicht erlaubt.

Stand: 01.11.2011

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